Die österreichische Datenschutzbehörde hat nach Durchführung eines ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens mit Straferkenntnis vom 23.10.2019 eine Verwaltungsstrafe von 18 Millionen gegen die Österreichische Post AG (ÖPAG) verhängt.
Die Datenschutzbehörde sah es nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung aufgrund der Beweislage als erwiesen an, dass die ÖPAG durch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten über die vermeintliche politische Affinität von Betroffenen gegen die DSGVO verstoßen hat.
Darüber hinaus wurde u.a. eine Rechtsverletzung wegen der Weiterverarbeitung von Daten über die Paketfrequenz und die Häufigkeit von Umzügen zum Zweck des Direktmarketings festgestellt, weil dies keine Deckung in der DSGVO findet.
Diese Rechtsverletzungen wurden rechtswidrig und schuldhaft begangen, weshalb die Verwaltungsstrafe in oben genannter Höhe angemessen war, um andere bzw. gleichartige Rechtsverletzungen hintanzuhalten.
Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig, es kann dagegen innerhalb von vier Wochen ab Zustellung Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.