Seit Mitte Juli sind vermehrt Abmahnschreiben eines niederösterreichischen Anwalts in Bezug auf den Einsatz von Google Fonts auf Websites in Umlauf. Der Vorwurf stimmt in den allermeisten fällen, die Vorgehensweise ist fragwürdig.
Die österreichische Datenschutzbehörde hat eine Stellungnahme abgegeben:
https://www.dsb.gv.at/download-links/bekanntmachungen.html#Google_Fonts
Unternehmen bzw. Webseite-Betreiber können ein solches Schreiben erhalten, wenn auf der Website Google Fonts über die Google API geladen werden. Da in diesem Fall die IP-Adresse des Users ohne Einwilligung in die USA übermittelt wird und die USA inzwischen als nichtsicherer Drittstaat eingestuft werden, ist eine Verwendung der Google Fonts über die API ohne Einwilligung nicht mehr zulässig.
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