WhatsApp zwingt Nutzer derzeit dazu, neuen Nutzungsbedingungen und einer veränderten Datenschutzrichtlinie zuzustimmen. Für europäische User ändert sich wenig, da sie durch die EU-weite Datenschutz-Grundverordnung geschützt sind. Warum man seine App-Wahl trotzdem überdenken und regelmäßig ausmisten sollte.

Beim Öffnen von WhatsApp werden Nutzer derzeit gebeten, neuen AGB zuzustimmen. Wer das nicht tut, so heißt es, könne den zu Facebook gehörenden Dienst bald nicht mehr nutzen. Bis 8. Februar hatte man ursprünglich Zeit, sich zu entscheiden. Mittlerweile wurde die Frist bis zum 15. Mai verlängert.

DSGVO: Europa schützt Daten
In den aktualisierten Bedingungen soll man zustimmen, dass WhatsApp bestimmte Daten wie das Betriebssystem des Smartphones, die Handynummer, mit der man sich angemeldet hat, oder wann man zuletzt eingeloggt war, an andere Facebook-Konzerne weitergeben darf. Verweigert man die Zustimmung, kann man die App ab Mitte Mai nicht mehr nutzen.

Gleichzeitig verkündet WhatsApp, dass sich für EU-Bürger bei einer Zustimmung zu den neuen AGB erst einmal nichts ändert. Hintergrund ist die seit 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), mit der die Europäische Union für ein grundsätzliches und einheitliches Niveau an Datenschutz sorgt. Die Verordnung besagt, dass Verbraucher vorher aktiv zustimmen müssen, bevor personenbezogene Daten erhoben, gespeichert oder an Dritte weitergegeben werden dürfen.

Ein Beispiel: Die berühmte Cookie-Meldung, der man beim Aufrufen von Webseiten begegnet. Man hat die Wahl, Cookies zuzulassen oder nicht.

WhatsApp und das „berechtigte Interesse“
In manchen Fällen sieht die DSGVO vor, dass Daten auch ohne vorherige Zustimmung gesammelt werden dürfen. Nämlich dann, wenn ein „berechtigtes Interesse“ an diesen besteht, zum Beispiel um Cyberkriminalität zu bekämpfen.

WhatsApp behauptet ein solches berechtigtes Interesse an der Durchsetzung seiner neuen Nutzungsrichtlinie zu haben. Und zwar um seine Dienste sicherer zu gestalten und Betrüger über die verschiedenen zu Facebook gehörenden Services hinweg verfolgen zu können.

Offen bleibt die Frage der Überprüfbarkeit. Ob WhatsApp die Daten ausschließlich zu diesem Zweck nutzt und inwiefern es sich an die DSGVO hält, ist kaum nachweisbar.

Wahl überdenken und App-Leichen ausmisten
Karolina Wojtal, Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland, rät deshalb: „Die Diskussion um die WhatsApp-Datenschutzrichtlinien sollte man als Gelegenheit sehen, die eigene Messenger-Wahl zu hinterfragen. Auch wenn es abgedroschen klingt: Einen kostenlosen Service gibt es nicht, wir bezahlen immer in irgendeiner Form, oft eben mit unseren Daten. Der Schutz der eigenen Privatsphäre und gelebte digitale Souveränität fangen bei der Wahl des Messengers an“.

Weiterhin empfiehlt das EVZ Deutschland, die eigenen Datenschutz-Einstellungen zu überprüfen. Möchte man mit Anderen zum Beispiel nicht teilen, wann man zuletzt online war, kann man diese Funktion ausschalten.

Zu guter Letzt sollten nicht mehr genutzte Apps regelmäßig ausgemistet werden. Auch in inaktivem Zustand kann es vorkommen, dass diese im Hintergrund Daten sammeln und weitergeben.

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland (Presseaussendung via OTS)

 

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