Ab dem Mai 2018 gab es für die Datenschutzbehörde (DSB) erwartungsgemäß viel zu tun. Massiv zugenommen haben etwa die Indiviualbeschwerden und die Rechtsauskünfte, neu hinzugekommen sind grenzübergreifende Beschwerden.
Hier ein paar Details aus dem Datenschutzbericht:
Individualbeschwerden:
Eingegangen Sie im vergangenen Jahr 1036 Individualbeschwerden (2017: 156; 2016: 180), von denen 509 erledigt werden konnten (340 Bescheide, 169 Einstellungen).
Beim Beschwerdeverfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren. Auf Grund der Ergebnisse wird entschieden, ob auch die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens erforderlich ist. In Hinblick auf Verfahren wegen Verletzung der Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Unterlassung automatisierter Einzelfallentscheidungen muss der Betroffene vor einem Beschwerdeverfahren seine Rechte in einem „Vorverfahren“ bereits gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht haben und dies auch nachweisen können.
Im Berichtsjahr 2018 ging es bei den Beschwerdeverfahren vor allem um die Rechte auf Auskunft, Geheimhaltung, Berichtigung/Löschung und Widerspruch.
Einige interessante Bescheide wurden in den Bericht aufgenommen.
Rechtsauskünfte:
2018 sind 4052 Anfragen zu Rechtsauskünften bei der DSB eingegangen (2017: 2239; 2016: 2004). Davon wurden 3974 Rechtsauskünfte erteilt bzw. wurden die Anfragen erledigt.
Amtswegige Prüfverfahren:
Die DSB hat im Jahr 2018 129 amtswegige Verfahren eingeleitet; 95 amtswegige Verfahren wurden im Vorjahr abgeschlossen. Ausgewählte Verfahren finden sich im Bericht.
Grenzübergreifende Beschwerden:
430 mal sind 2018 Beschwerden im Ausland eingelangt, davon konnten 200 erledigt werden.
Grenzüberschreitende Fälle umfassen Beschwerden von Betroffenen, amtswegige Prüfverfahren und Mitteilungen über Sicherheitsverletzungen gemäß Art. 33 DSGVO (Data Breaches).
Verwaltungsstrafverfahren seit 25.05.2018:
Eingelangt sind 134 Verfahren, 83 davon wurden eingestellt, bei 4 gab es Ermahnungen und bei 5 Verfahren gab es Straferkenntnisse.
Seit Mai 2018 sind 59 Verwaltungsstrafverfahren von der DSB eingeleitet worden. „Beim Großteil dieser Fälle handelt es sich um Videoüberwachungen, die (mutmaßlich) nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, weil sie etwa öffentlichen Raum oder Nachbargrundstücke erfassen und/oder nicht geeignet gekennzeichnet sind“, heißt es dazu im Bericht. Die höchste, von der DSB ausgesprochene Strafe „beläuft sich auf € 4.800 (Videoüberwachung eines Geschäftslokals: Filmen des öffentlichen Raums, keine geeigneten Hinweisschilder, zu lange Speicherdauer, keine Protokollierung der Verarbeitungsvorgänge; nicht rechtskräftige Entscheidung […]).
Sicherheitsverletzungen Art 33 seit 25.05.2018
501 Data Breaches wurden der DSB seit letztem Mai gemeldet, 344 davon gelten als erledigt.
Die Erfahrungen mit den Data Breach Notifications beschreibt die DSB folgendermaßen: „Die Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO wird – das zeigen die Verfahrenszahlen – ernst genommen. Die Inhalte der Meldungen variieren stark. Sie reichen vom brieflichen Versenden eines Dokuments an einen falschen Empfänger über den Verlust eines mobilen Endgerätes bis hin zum systematischen Hackerangriff. In den meisten Fällen kann eine zeitnahe Verfahrenseinstellung erfolgen, weil die Meldungsleger alle erforderlichen Abhilfemaßnahmen getroffen haben. Lediglich in zwei Fällen musste die Datenschutzbehörde mit Bescheid auftragen, dass Betroffene von dem Vorfall zu informieren sind.“
Weitere ausgewählte Beispiele sowie EuGH-, OGH- oder sonstige Verfahren finden sich im Datenschutzbericht.
Quelle: Datenschutzbericht 2018 der DSB (Auszüge und Zusammenfassung)